Krallen
Katzen sind Zehen- sowie Kreuzgänger und haben an den Vorderpfoten fünf und an den Hinterpfoten vier Zehen. Mit Ausnahme des Geparden, der Flachkopfkatze und der Fischkatze - diese können ihre Krallen nur zum Teil einziehen - besitzen alle Katzen "ausfahrbare" Krallen. Diese werden nur bei Gebrauch durch Anspannen bestimmter Muskeln ausgefahren, damit sie sich beim Laufen nicht abnutzen, sondern scharf bleiben. Bei Nichtgebrauch bleiben sie in Hautscheiden. Das unwillkürliche Ausfahren der Krallen wird durch Sehnen im Zeheninneren verhindert. Aufgrund der weich gepolsterten Zehen und der zurückziehbaren Krallen können Katzen sich gut an ihre Beute heranschleichen. Der Tastsinn an den Pfoten ist sehr stark ausgeprägt, ein Grund, weswegen Katzen Gegenstände auch mit den Pfoten untersuchen.